Wir dürfen unseren Mitgliedern aus dem Klientenrundschreiben des Steuerberaters der ÖGP (Kanzlei Haselauer GmbH und CoKG)“) folgende Info zur Verfügung stellen:
Neben den gesundheitlichen Risiken iZm dem Coronavirus (SARS-CoV-2-Virus) wächst auch die Furcht vor wirtschaftlichen Folgen.
Zur Bekämpfung und Vorbeugung von Liquiditätsengpässen stehen den Unternehmern neben allgemeinen wirtschaftlichen Maßnahmen weitere spezifische Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die von der Bundesregierung im Rahmen eines ersten Hilfspakets zur Unterstützung der Betriebe präsentiert wurden. … (es) ist vorweg festzuhalten, dass mit laufenden Änderungen und Anpassungen zu rechnen ist.
Voraussetzung für die Anwendung der angeführten Maßnahmen ist in allen Fällen, dass der Steuerpflichtige glaubhaft machen kann, dass er von einem Liquiditätsengpass betroffen ist, der konkret auf eine SARS-CoV-2-Virus-Infektion zurückzuführen ist. Dazu zählen z.B. außergewöhnlich hohe Stornierungen von Hotelreservierungen, Ausfall von Sport- und Kulturveranstaltungen aufgrund behördlicher Verbote, Ausfall oder Beeinträchtigung von Lieferketten oder Ertragseinbußen durch Änderung des Konsumverhaltens.
Volltext – PDF Download: Info Kanzlei Haselauer
Alle Infos zu diesen Maßnahmen laufen bei der Wirtschaftskammer beim WKÖ Coronavirus-Infopoint zusammen –
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