WHO empfiehlt gegenwärtig* nur mehr zahnärztlichen Notbetrieb – D-A-CH steuert dagegen
* Die Empfehlung gilt, so sie nicht upgedatet wird, für 2 Jahre
» „Die von der WHO mit Datum vom 3. August 2020 gegebene Empfehlung ist abhängig von den jeweiligen nationalen Gegebenheiten zu interpretieren.“ (D)
» „Die Pandemiesituation ist von Land zu Land unterschiedlich. Vor diesem Hintergrund ist es nicht möglich, eine pauschale Empfehlung für über 190 Länder abzugeben“. (CH)
» „Die ÖZÄK meint daher, dass unter Einhaltung der bestehenden Hygienemaßnahmen und der allgemeinen Empfehlungen der österreichischen Bundesregierung in den Zahnarztordinationen Österreichs der Normalbetrieb und die Erbringung des gesamten zahnmedizinischen Leistungsspektrums aufrechterhalten werden kann.“
» Spülungen vor Behandlung mit H2O2 1 % oder 0,2 % Povidon-Iod für 20 Sekunden;
» kein Aufstellen von Ventillatoren, jedoch adäquate Belüftung der Behandlungsräume;
» regelmäßige Desinfektion von Türgriffen und Oberflächen;
» Patient*innenmanagement bei Aufnahme und im Wartebereich;
» zm-online.de