** NEU** Kostenzuschüsse für Parodontitisbehandlung durch die ÖGK
Seit kurzem wird lt. amtlicher Verlautbarung der österreichischen Sozialversicherung, ÖGK § 453 Abs. 1 ASVG auch die konservative Parodontitisbehandlung bezuschusst.
Hierbei können Patient*innen mit finanzieller Unterstützung rechnen, die eine Parodontitistherapie benötigen (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Avsv/AVSV_2019_0186/AVSV_2019_0186.html).
Die bei jedem neuen Patient*innen durchgeführte Parodontale Grunduntersuchung (PGU) stellt ein Screening dar. Sie kann darüber Aufschluss geben, ob Patient*innen an Gingivitis oder Parodontitis leiden. Bei PGU Grad 3 und 4 ist eine genaue parodontale Befunderhebung in Form eines Parodontalstatus nötig (6-Punkt-Messung), um die genaue Sondierungstiefen an den Zähnen/Implantaten zu dokumentieren. Hierfür kann z.B. das ÖGP Befundblatt verwendet werden, so wie in der Verlautbarung erwähnt (kostenloser Download auf der ÖGP Homepage unter https://www.oegp.at/mitglieder-bereich/downloads/), aber auch jegliche andere elektronische oder handschriftliche Befundblätter, aus denen die relevante Information auszulesen ist.
Eine Bezuschussung erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:
1.) supragingivale Vorreinigung im Sinne einer professionellen Zahnreinigung (Nachweis über die Honorarnote)
2.) Erhebung eines Parodontalen Status durch die Zahnärztin/den Zahnarzt (eine Kopie davon wird von den Patient*innen zur Einreichung benötigt)
3.) subgingivales Debridement durch die Zahnärztin/den Zahnarzt (Nachweis durch die Honorarnoten)
Die ÖGP begrüßt zwar, dass der Stellenwert der Parodontitisbehandlung durch den Kostenzuschuss insofern gehoben wurde, als mit der Verknüpfung der Vorlage eines Parodontalen Status die „Parodontitistherapie“ von der „Mundhygiene“ klarer abgegrenzt wird.
Wir bedauern aber gleichzeitig, dass wir zu keiner Zeit in eine Diskussion eingebunden waren. Beispielsweise wurde die seit 2018 auf den Weg gebrachte neue Klassifizierung der Parodontitis überhaupt nicht berücksichtigt (https://www.oegp.at/wp-content/uploads/2018/12/NeueKlassifizierung_Web.pdf).
Für abrechnungstechnische Verfahren und weiterführende Infos bitten wir Sie, mit der jeweiligen Landesstelle der ÖGK Kontakt aufzunehmen! Die ÖGP war auch hier nie eingebunden und ist daher nicht in der Lage, Antworten zu geben.
Auszug aus Anhang 2 lt. ÖGK § 453 Abs. 1 ASVG betreffend Bezuschussung bei konservativer Parodontitistherapie (Parodontale Initialtherapie):
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